Skandal nach Unfall in Averlak

Schwerverletzt eingeklemmt – Feuerwehr stritt um Opfer

Averlak/Brunsbüttel. Die junge Frau lag hilflos in den Trümmern des Wagens. Die Feuerwehr mußte her, die Au
toseite aufbrechen. Und dann
beginnt ein Kapitel in der Dithmarscher Feuerwehrge
schichte, das man nur mit verständnislosem Kopfschütteln zur Kenntnis nehmen
kann …
Zunächst der Unfallhergang: Am Dienstag kurz nach 20.30 Uhr auf der Hauptstraße in Averlak, in Höhe der Gaststätte Paulsen. Ein Ford fährt in Richtung Eddelak, schneidet – so eine Zeugenaussage, die leichte Linkskurve. Dabei kommt ihm der Opel Kadett entgegen, in dem die 20jährige Frau aus Averlak am Steuer sitzt. Sie wird, schwer verletzt, in ihrem Wagen eingeklemmt.
Auch der Fahrer des Fords, ein 44jähriger Mann aus Kuden, wird bei dem Zusammenstoß schwer verletzt. Es besteht der Verdacht, daß er unter Alkoholeinfluß am Steuer saß …
Die Polizei verständigte per Funk die Einsatzleitstelle: Die junge Frau muß mit der Rettungsschere aus den Fahrzeugtrümmern befreit werden. Die Einsatzleitstelle alarmiert die Averlaker Feuerwehr. Die rückt aus, doch ohne das benötigte Rettungswerkzeug!
über die Einsatzleitstelle geht der Alarm weiter an die Eddelaker
Wehr. Die hat eine Rettungsschere. Doch der Wagen mit diesem Gerät ist gerade in Meldorf bei einem Funklehrgang. Die Eddelaker Wehr gibt der Einsatzleitstelle jedoch durch, sie werde die Rettungsschere besorgen …
Die Leitstelle will darauf nicht warten. Sie ruft die Feuerwehr in St. Michaelisdonn zur Hilfe.
In Brunsbüttel hat die Feuerwehr den Funkverkehr mitgehört. Die Männer entscheiden sich, zur Hilfe zu eilen. Sie verständigen die Leitstelle, die wiederum St. Michaelisdonn zurückbeordert.
Die Brunsbütteler Helfer kommen mit ihrem Rettungsgerät zum Unfallort und werden unfreundlich empfangen: „Was wollt ihr denn hier. Wir werden schon alleine fertig.“
Ohne die Hilfe der gut ausgerüsteten Nachbarwehr in Anspruch zu nehmen, stemmen die Averlaker Wehrleute mühsam das Fahrzeugwrack auf, so daß die junge Frau nach gut einer halben Stunde endlich mit dem Rettungswagen in das Brunsbütteler Kreiskrankenhaus geschafft werden kann. Die Nachbarn durften lediglich für Licht am Unfallort sorgen.
So etwas geschieht, obwohl alle Welt weiß, daß Minuten, ja oft Sekunden, über Tod und Leben eines Schwerverletzten entscheiden können. Die junge Frau“ hätte sterben können, nur weil die Averlaker Wehr auf ihr Hausrecht pochte.
Ist denn der jeweilige Einsatzlei
ter am Unfallort nicht verpflichtet, schnellstmögliche Hilfe herbeizuschaffen? Müßte der Averlaker Wehrführer nicht schnellstens eine Nachbarwehr mit entsprechendem Rettungsgerät herbeirufen, wenn er
sieht, daß seine Wehr nur unzureichend ausgerüstet ist? Kann es angehen, daß angesichts eines schwer verletzten Unfallopfers fachmännische Hilfe einfach in den Wind geschlagen wird?
Wer wäre mit der Schuld fertig geworden, wenn die 20jährige in den Trümmern des Opels gestorben wäre, bloß weil die Averlaker „ihr“ Opfer selbst retten wollten?