Was wird aus den Pappeln zwischen Eddelak und Kuden? – Straßenbauamt

Seit gestern Einschlagstop

EDDELAK. Der erste Freitag im Juli 1980 war zugleich ein schwarzer Freitag für den Straßenverkehr in Dithmarschen. Waren doch drei junge Menschen im Alter von 15 bis 18 Jahren bei einem Verkehrsunfall auf der Landesstraße zwischen Eddelak und Kuden in einem Autowrack verbrannt. Spätestens seit damals steht die Pappelallee unmittelbar an der Fahrbahn in der Dis
kussion. Amtsleiter Klaus Meß vom Heider Straßenbauamt: „Baumfällaktionen sind nicht in der Planung. Es werden nur kranke und unfallträchtige Bäume weggenommen“.
In einer Linkskurve war vor knapp 13 Jahren der damals 18 Jahre alte Lehrling Dirk D. aus Brunsbüttel in’s Schleudern geraten und gegen eine der schätzungsweise 20 Meter hohen Pappeln
geprallt. Der Pkw -in dem außerdem der 17 Jahre alte Michael B. und der 15 Jahre alte Tjark I. saßen- fing Feuer und brannte völlig aus. Nach Angaben der Polizei waren die drei eingeklemmten Insassen sofort tot.
Erst vor wenigen Tagen ist erneut ein junger Mann aus Brunsbüttel auf dieser Straße gegen einen der noch stehenden Straßenbäume geprallt und hatte lebensge
fährliche Verletzungen erlitten. Auf dieser schmalen Fahrbahn muß die Geschwindigkeit schon den Straßenverhältnissen angepaßt werden, um nicht ernsthaft in Schwierigkeiten zu geraten. Besonders im Begegnungsverkehr ist Vorsicht geboten. Und ohne Radweg ist dieser Abschnitt auch besonders gefährlich für Radfahrer,
Trotzdem sieht das Straßenbauamt keinen Handlungsbedarf. Wie Klaus Meß auf Anfrage weiter mitteilt, werde es keine Kahlschläge durch Straßenbauer geben, zumal es zur Zeit Schwierigkeiten für Nachpflanzungen gäbe. „Es stehen keine Ausgleichsflächen zur Verfügung“, lautet die Begründung.
Für dieses Frühjahr ist das Abnehmen von Straßenbäumen ohnehin beendet, denn mit dem gestrigen 15. März gibt es nach den Naturschutzgesetzen der Umweltbehörde ein Einschlagstop. „Wegen der Vogelbrut“, betont Klaus Meß.
Doch dazu liegt unserer Zeitung auch eine andere Stellungnahme vor, denn dieses Datum 15. März soll nur für Bäume und Sträucher (Knicks) außerhalb geschlossener Ortschaften gelten.