Rauchmelder verhindert Schlimmeres

Es war 20.39 Uhr, als unsere Wehr den Alarm auf den Meldeempfängern erhielt. Gemeldet wurde ein aktivierter Rauchwarnmelder in einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus in unsrem Löschgebiet. 18 Kameraden rückten mit 3 Fahrzeugen aus. Am Einsatzort wurde der aktivierte Melder bestätigt, doch leider konnte mit niemandem in der wohnung Kontakt aufgenommen werden. In Absprache mit der Ploizei würde die Tür geöffnet. Die Wohnung wies eine starke Verrauchung und Brandgeruch auf. Grund dafür war ein eingeschaltete Herdplatte, welche eine darauf befindliche Abdeckung aufgeschmolzen hatte. Wir Entfernten des Brandgut, schalteten den Herd ab und belüfteten anschließend das Gebäude. Nachdem die Wohnung wieder verschlossen wurde, wurde die Einsatzstelle an die Polizei übergeben. Nach einer Stunde war der Einsatz beendet und die Kameraden konnten wieder ins Geräthaus einrücken.

Dank des ausgelösten Rauchwarnmelders ist in diesem Fall rechtzeitig auf das Brandereignis aufmerksam gemacht worden und größerer Schaden verhindert worden! Wir möchten an dieser Stelle nochmal an die Wichtigkeit von Rauchmeldern errinnern. In Schleswig-Holstein besteht eine Rauchmelderpflicht für jede Wohnung. Seit dem 01.01.2011 müssen lt. §49 Abs. 4 der Landesbauordnung müssen in Wohnungen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mit mindestens einen Rauchwarnmelder ausgestattet sein. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Für die Installation und Wartung ist der Eigentümer verantwortlich! Sollten sie Fragen wu diesem Thema haben, so gibt es viele sinnvolle Hinweise im Netz. Aber auch ihre örtliche Feuerwehr wird ihnen gerne fachlich zur Seite stehen!